Die Daten von den Verbrauchern müssen geschützt werden. Das wirtschaftliche Potenzial der Datennutzung ist aber groß und soll gefördert werden. Widersprüchlich? Wie will die Europäische Kommission die branchenübergreifende Nutzung von Daten fördern, gleichzeitig aber auch die Datenschutzrechte der Verbraucher bewahren?

Die EU-Kommission stellte am 23.02.2022 einen Entwurf des Data Acts vor und das Ziel dieser Act soll eine grundlegende rechtliche Neuordnung von Datenzugang und Datennutzung.

Folgende Punkte werden erläutert:

 

  • Förderung des Datenzugangs: Gesetzgeber will durch ein Verbot von nationalen Datenlokalisierungsauflagen erreichen, dass die Anbieter verpflichtet sind, Daten ausschließlich im Inland zu verarbeiten.
  • Datenaustausch und Datennutzung: Diesbezüglich arbeitet der Gesetzgeber derzeit an einer Verordnung über europäische Daten-Governance, dem Data Governance Act.
  • Schutz von Persönlichkeitsrechten: Private Enforcement und ePrivacy Richtlinie gewinnen an Wichtigkeit.
  • Regulierung von Marktplattformen und KI: Datenrelevante Rechtsakte wie der Digital Markets Act, der Digital Services Act und der Artificial Intelligence Act befinden sich auch in Arbeit.

Das Datesschutzrecht wird immer wichtiger und Sie, als Verbraucher oder als Nutzen sollten Ihr Unternehmen von datenschützrechtliche Verstoßen schützen.

Lassen Sie von uns beraten: wir sind Datenschutzrechtler, Compliance Experte und spezialisierte IT-und Medienrechtsanwälte.

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