EuGH stärkt Verbraucherrechte auf Datenschutz gegen Facebook, Google & Co.

Nicht nur Facebook, Google, Amazon und Co. bringt die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Datensicherheit in Nöte. „Betroffen sind sämtliche Unternehmen, die empfindliche Daten auf Servern in den USA speichern“, sagt Rechtswalt Michael Horak aus Hannover.

 

Mit Urteil vom 6. Oktober 2015 hat der EuGH die „Safe Harbor“ genannten Regelungen zum Datenaustausch zwischen Staaten der EU und den USA gekippt. Die persönlichen Daten der Internetnutzer seien in den USA nicht ausreichend geschützt, erklärten die Richter. Demnach dürfen persönliche Daten von EU-Bürgern nicht mehr in die USA gesendet und dort gespeichert werden. Von dieser Entscheidung sind nach einem Bericht der F.A.Z. rund 4400 Unternehmen betroffen.

 

Geklagt hatte ein Facebook-Nutzer aus Österreich. Seine Daten wurden von der europäischen Facebook-Tochter in Irland ganz oder teilweise an Server, die sich in den USA befinden, übermittelt und verarbeitet. Dagegen legte der Österreicher Beschwerde mit der Begründung ein, dass diese Daten in den Staaten nicht ausreichend vor dem Zugriff der US-Überwachungsbehörden geschützt seien. Insbesondere im Hinblick auf die Enthüllungen von Edward Snowden.

 

Die EU-Kommission hatte im Jahr 2000 noch festgestellt, dass die USA im Rahmen der „Safe-Harbor-Regelung“ ein angemessenes Schutzniveau liefern. Diese Entscheidung hat der EuGH nun gekippt. Denn nach Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta hat jede Person das Recht auf den Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. „Der EuGH hat den Internet-Nutzern neue rechtliche Möglichkeiten gegen Facebook & Co. eröffnet. Das gilt auch besonders im Hinblick auf die Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten“, so Rechtsanwalt Horak.

 

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