Die Bezeichnung als “rechtsradikal” in einem Forum kann von der Meinungsfreiheit umfasst und damit zulässig sein.
„Die Bezeichnung als “rechtsradikal” in einem Forum kann von der Meinungsfreiheit umfasst und damit zulässig sein.“ weiterlesen
Datenschutzrecht: Dipl.-Ing. Rechtsanwalt Michael Horak, LL.M., Fachanwalt
Datenschutzrecht, Datenschutzgrundverordnung, DSGVO, Bundesdatenschutzrecht, Landesdatenschutzrecht, EU-Datenschutzrecht, Medienrecht, Datensicherheit, Datenbankrecht, informationelle Selbstbestimmung, Datenrecht, Datenschutzbeauftragter, Seminare, Fortbildung
Die Bezeichnung als “rechtsradikal” in einem Forum kann von der Meinungsfreiheit umfasst und damit zulässig sein.
„Die Bezeichnung als “rechtsradikal” in einem Forum kann von der Meinungsfreiheit umfasst und damit zulässig sein.“ weiterlesen