3. Dezember 2012 Von horak Rechtsanwälte In Allgemein, Angewandter Datenschutz, Datenschutzrecht, Forum Die Bezeichnung als “rechtsradikal” in einem Forum kann von der Meinungsfreiheit umfasst und damit zulässig sein. Die Bezeichnung als "rechtsradikal" in einem Forum kann von der Meinungsfreiheit umfasst und damit zulässig sein. BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2979/10 - des M…, gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts… Read More