Die Bewertung von Gaststätten durch die öffentliche Verwaltung ist unzulässig, eine “Prangerliste” rechtswidrig

Bezirk muss Café von “Prangerliste” nehmen Pressemitteilung des Gerichts Nr. 49/2012 vom 28.11.2012 Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg darf die Bewertung von Gaststätten in der von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz im Internet geführten „Liste der kontrollierten Gaststätten und Schankwirtschaften“ nicht aufrechterhalten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Der Kläger betreibt in verschiedenen Bezirken vier gleichnamige …