Cloud-Dienste sind für kleine und mittlere Unternehmen heute Standard: E-Mail und Office-Anwendungen, Dateiablage, Buchhaltung, Kundenverwaltung, Terminbuchung. Die Vorteile liegen auf der Hand, nämlich keine eigene Serverinfrastruktur, Zugriff von überall und automatische Updates. Datenschutzrechtlich bleibt das Unternehmen aber verantwortlich für die Daten, die es in die Cloud legt. Die Auswahl des Anbieters ist deshalb eine wichtige Compliance-Entscheidung.
1. Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Cloud-Anbieter verarbeiten Daten in aller Regel im Auftrag. Ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO ist daher Pflicht. Große Anbieter stellen Standardverträge bereit, die meist nicht verhandelbar sind. Prüfen Sie, ob sie die gesetzlichen Mindestinhalte enthalten und ob der Anbieter Daten auch für eigene Zwecke nutzt, etwa zur Produktverbesserung oder für das Training von KI-Funktionen. Einzelheiten im Beitrag zum Auftragsverarbeitungsvertrag.
2. Serverstandort und Drittlandbezug
Wo werden die Daten gespeichert, und wer hat Zugriff? Viele Anbieter bieten Rechenzentren in der EU an. Bei US-Anbietern ist zu prüfen, ob sie unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sind. Auch bei EU-Rechenzentren können Zugriffe aus Drittländern stattfinden, etwa durch Support-Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer. Lassen Sie sich die Liste der Unterauftragsverarbeiter geben.
3. Sicherheit und Zertifizierungen
- Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung,
- Zwei-Faktor-Authentifizierung und differenzierte Rechteverwaltung,
- Protokollierung von Zugriffen,
- anerkannte Zertifizierungen und Prüfberichte, etwa nach ISO/IEC 27001 oder dem C5-Kriterienkatalog des BSI,
- klare Regeln zur Meldung von Sicherheitsvorfällen.
4. Datenschutzfreundliche Konfiguration
Viele Probleme entstehen nicht durch den Anbieter, sondern durch die Einstellungen beim Kunden: öffentlich freigegebene Ordner, zu weit gefasste Berechtigungen, aktivierte Telemetrie oder automatische KI-Funktionen. Prüfen Sie die Einstellungen vor dem Start und wählen Sie die datenschutzfreundlichsten Optionen. Der BGH hat jüngst betont, dass problematische Voreinstellungen einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung begründen können; siehe unseren Beitrag zum Facebook-Scraping-Urteil.
5. Löschung und Exit-Strategie
Was passiert mit den Daten, wenn Sie den Anbieter wechseln oder den Vertrag beenden? Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Daten in einem gängigen Format exportieren können und dass der Anbieter sie nach Vertragsende löscht. Auch Backups beim Anbieter sollten in den Löschprozess einbezogen sein.
6. Berufsgeheimnisträger
Für Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Berufsgeheimnisträger gelten zusätzliche Anforderungen. Dienstleister sind zur Verschwiegenheit zu verpflichten, und es ist sorgfältig zu prüfen, ob die Inanspruchnahme der Cloud für die Tätigkeit erforderlich ist. Hinweise für Praxen enthält unser Beitrag zu Gesundheitsdaten in Arztpraxis und Therapie.
7. Dokumentation
Halten Sie Ihre Auswahlentscheidung, den Vertrag, die geprüften Einstellungen und die Unterauftragsverarbeiter fest und nehmen Sie den Dienst in Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten auf. Bei umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich sein.
Eine strukturierte und dokumentierte Auswahl erspart später teure Nachbesserungen. Wir begleiten Sie beim Umstieg in die Cloud und prüfen auf Wunsch auch bereits genutzte Dienste. Kontakt aufnehmen oder Termin buchen.