Hamburgische Beauftragte für Datenschutz erlässt als Datenschutzaufsicht Anordnung gegen Google zur Selbstorganisation des Schutzes durch Nutzer
Der Hamburgische Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit hat in der vergangenen Woche gegenüber der Google Inc. zur Beseitigung von Verstößen gegen das Telemediengesetz und das Bundesdatenschutzgesetz eine Verwaltungsanordnung erlassen. Das US-Unternehmen wird darin verpflichtet, Daten, die bei der Nutzung unterschiedlicher Google-Dienste anfallen, nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu erheben und zu kombinieren. Nach Auffassung …