Keine Haftung des Hotelbewertungsportalbetreibers für falsche Bewertungen wegen Art 5 Abs 1 GG
Das KG meint im einstweiligen Verfügungsverfahren, dass der Portalbetreiber nicht verpflichtet ist, neu eingehende Hotelbewertungen im Hinblick auf die Richtigkeit der in ihnen enthaltenen Tatsachenbehauptungen inhaltlich zu überprüfen. Insoweit ist grundsätzlich nur zu wiederholen, dass die Bewertung der Leistungen von Unternehmen in Bewertungsportalen im Internet durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt ist. Etwas anderes …