Interessensabwägung über das Informationsinteresse gegen informationelle Selbstbestimmung der Minderjährigen mit prominenten Elternteil kann ausnahmsweise zu Lasten des Kindes ausfallen
Die Klägerin ist die Adoptivtochter von Günther J. und seiner Ehefrau Thea S.-J., sie trägt den Namen S. Anlässlich der Verleihung der Goldenen Kamera an Günther J. veröffentlichte die Beklagte in der von ihr verlegten Zeitschrift “Viel Spaß” einen Beitrag über die Ehe der Eltern. Über die Tätigkeit von Thea S-J. wird u.a. berichtet wie …