Die Hotelbewertung “nicht Hühnerhof, sondern Hühnerstall” beinhaltet keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil bei dem die Diffamierung nicht im Vordergrund steht
Die Bewertung “nicht Hühnerhof, sondern Hühnerstall” beinhalte keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil. Die Beschreibung des Hotels erschöpfe sich insoweit in einer schlagwortartigen Bezeichnung, die allein auf einer subjektiven Beurteilung beruhe. Bei dieser Bewertung handele es sich um eine vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) gedeckte Meinungsäußerung. Der Erklärungsinhalt könne nicht als Schmähkritik gewertet …