SCHUFA Betroffener hat gemäß § 34 Abs. 4 BDSG Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten Daten dort gespeichert sind
a) Ein durch eine Bonitätsauskunft der SCHUFA Betroffener hat gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BDSG einen Anspruch auf Auskunft darüber, welche personenbezo-genen, insbesondere kreditrelevanten Daten dort gespeichert sind und in die den Kunden der Beklagten mitgeteilten Wahrscheinlichkeitswerte (Scorewerte) einflie-ßen. b) Die sogenannte Scoreformel, also die abstrakte Methode der Scorewert-berechnung, ist hingegen …