Eigentlich sollten am 2. August 2026 große Teile der KI-Verordnung gelten, insbesondere die strengen Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme. Kurz vor diesem Stichtag hat der EU-Gesetzgeber den Zeitplan geändert: Die Verordnung (EU) 2026/1744, der sogenannte KI-Omnibus, wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Unternehmen gewinnen bei Hochrisiko-Systemen Zeit bis Ende 2027 bzw. 2028. Die Transparenzpflichten gelten aber schon jetzt, und die DSGVO bleibt der wichtigste rechtliche Rahmen für KI mit Personenbezug.
Die neuen Fristen für Hochrisiko-KI
- Für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, etwa in den Bereichen Beschäftigung (z. B. Bewerberauswahl), Bildung, Kreditwürdigkeitsprüfung, Strafverfolgung oder kritische Infrastruktur, gelten die Pflichten nicht mehr ab dem 2. August 2026, sondern ab dem 2. Dezember 2027.
- Für KI in Produkten nach Anhang I, die bereits EU-Produktsicherheitsrecht unterliegen, etwa Medizinprodukte, Maschinen oder Spielzeug, verschiebt sich der Termin auf den 2. August 2028.
Was nicht verschoben wurde
Die Transparenzpflichten gelten weiterhin ab dem 2. August 2026. Dazu gehört insbesondere, dass Menschen erkennen können müssen, wenn sie mit einem KI-System interagieren, dass Deepfakes und bestimmte KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen sind und dass über den Einsatz von Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung zu informieren ist. Für bestimmte maschinenlesbare Kennzeichnungspflichten bei generativen KI-Systemen, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gibt es eine kurze Übergangsfrist von vier Monaten.
Unverändert gelten außerdem die seit Februar 2025 anwendbaren Verbote bestimmter KI-Praktiken und die Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz; siehe unseren Beitrag „KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act“.
Und die DSGVO?
Die Verschiebung betrifft nur die KI-Verordnung. Die DSGVO gilt unverändert für jede KI-Anwendung, die personenbezogene Daten verarbeitet. Gerade im Personalbereich bleiben damit die Anforderungen an Rechtsgrundlage, Transparenz, Datenschutz-Folgenabschätzung und automatisierte Einzelentscheidungen (Art. 22 DSGVO) voll bestehen. Wie weit Art. 22 DSGVO reicht, hat der EuGH im SCHUFA-Urteil gezeigt; welche Erklärungen Betroffene verlangen können, im Urteil Dun & Bradstreet.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Chatbots auf der Website als KI kennzeichnen und KI-generierte Bilder und Texte prüfen.
- Das KI-Inventar aktualisieren: Welche Systeme fallen künftig unter Anhang III?
- Die gewonnene Zeit nutzen und Hochrisiko-Anwendungen, etwa eine KI-gestützte Bewerbervorauswahl, strukturiert vorbereiten statt abzuwarten.
- Den Datenschutz nicht aus dem Blick verlieren: DSFA, Informationspflichten und Auftragsverarbeitungsverträge gelten bereits heute.
Die Gesamtschau der KI-Verordnung finden Sie in unserem Beitrag „KI-Verordnung (AI Act) in Kraft“. Welche KI-Pflichten Ihr Unternehmen wann treffen, klären wir gern im Einzelnen mit Ihnen: Kontakt aufnehmen oder Termin buchen.