Seit dem 2. Februar 2025 gelten die ersten Vorschriften der europäischen KI-Verordnung. Neben den Verboten bestimmter KI-Praktiken ist das vor allem Art. 4 AI Act: die Pflicht, für ausreichende KI-Kompetenz der eigenen Beschäftigten zu sorgen. Sie betrifft praktisch jedes Unternehmen, in dem KI-Tools genutzt werden, vom Chatbot über Übersetzungsdienste bis zur KI-Funktion in der Bürosoftware, und auch kleine Betriebe. Einen Überblick über die KI-Verordnung insgesamt gibt unser Beitrag „KI-Verordnung (AI Act) in Kraft“.
Was verlangt Art. 4 AI Act?
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Dabei sind die technischen Kenntnisse, die Erfahrung, die Ausbildung der Personen und der Einsatzkontext zu berücksichtigen. „Betreiber“ ist bereits, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt, also auch das Handwerksunternehmen, das einen KI-Chatbot für Kundenanfragen einsetzt.
Was bedeutet „KI-Kompetenz“?
Gemeint sind Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, die einen sachkundigen Einsatz von KI-Systemen ermöglichen und ein Bewusstsein für Chancen, Risiken und mögliche Schäden schaffen. Eine bestimmte Schulungsform oder ein Zertifikat schreibt die Verordnung nicht vor. Die Maßnahmen müssen aber zum Unternehmen und zum Einsatz passen.
Inhalte einer praxisnahen Schulung
- wie generative KI-Systeme funktionieren und warum sie falsche Ergebnisse („Halluzinationen“) liefern können,
- welche Anwendungen im Unternehmen freigegeben sind und welche nicht,
- keine personenbezogenen Daten in nicht freigegebene Tools; Umgang mit Kunden-, Beschäftigten- und Gesundheitsdaten,
- Schutz von Geschäfts- und Berufsgeheimnissen,
- Prüfung von KI-Ergebnissen, bevor sie verwendet oder an Kunden weitergegeben werden,
- Urheberrecht und Kennzeichnung KI-generierter Inhalte,
- Meldewege bei Fehlern oder Vorfällen.
Datenschutz und KI-Kompetenz verbinden
Viele Unternehmen schulen ihre Beschäftigten ohnehin regelmäßig im Datenschutz. Es bietet sich an, die KI-Kompetenz in diese Schulungen zu integrieren. Grundlage sollte eine KI-Nutzungsrichtlinie sein, wie wir sie in unserer ChatGPT-Checkliste für Arbeitgeber beschrieben haben. Bei KI-Systemen, die personenbezogene Daten in größerem Umfang verarbeiten, sollte zudem geprüft werden, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.
Dokumentation
Halten Sie fest, welche KI-Systeme im Einsatz sind, welche Beschäftigten damit arbeiten, welche Schulungen wann durchgeführt wurden und welche Richtlinien gelten. Eine solche Dokumentation hilft, gegenüber Behörden und im Haftungsfall nachzuweisen, dass das Unternehmen seiner Pflicht nachgekommen ist.
Ein KI-Inventar, eine klare Nutzungsrichtlinie und eine kurze Schulung, die Datenschutz und Vertraulichkeit einbezieht, reichen in vielen Unternehmen aus. Richtlinie und Schulungskonzept erarbeiten wir gern mit Ihnen. Kontaktieren Sie uns oder buchen Sie einen Termin.
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