Bundesverfassungsbeschwerde gegen die biometrischen Ausweisdaten wurde aus formellen Gründen nicht angenommen.

Bundesverfassungsbeschwerde gegen die biometrischen Ausweisdaten wurde nicht angenommen: ” Zwar können sich hinsichtlich der angegriffenen Vorschriften in der Sache schwierige Fragen stellen, ob und wie weit sie mit grundrechtlichen Gewährleistungen – sei es auf europäischer Ebene, sei es nach Maßgabe des Grundgesetzes – vereinbar oder sonst im Hinblick auf ihre unionsrechtlichen Grundlagen Bedenken ausgesetzt sind …