Treffer in Google stammen nicht zwingend vom Seiteninhaber; dieser haftet dann auch nicht (entgegen BGH)
Ein Treffer in Google rechtfertigt nicht ohne weiteres den Schluss darauf, dass der dort aufgelistete Gewerbetreibende einen unzulässigen werbenden Eintrag im Internet veranlasst oder veröffentlicht hat. Die Suchmaschine Google erstellt automatisch mit unterschiedlichsten Begriffen Verknüpfungen, die einen Nutzer auf bestimmte Adressen und Seiten im Internet hinweisen. Dabei werden nicht nur Begriffe berücksichtigt, die derjenige, der …