Haushaltsausnahme der DSGVO: Wann gilt Datenschutz auch im privaten Bereich?
BGH legt dem EuGH Fragen zur Reichweite der Haushaltsausnahme vor Die Datenschutz-Grundverordnung gilt nicht ausnahmslos für jede Verarbeitung personenbezogener Daten. Nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. c DSGVO sind Tätigkeiten natürlicher Personen ausgenommen, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Doch wo verläuft die Grenze zwischen privater Datenverarbeitung und einer Verarbeitung, für die die Datenschutzregeln …
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