Das TDDDG, das 2024 das TTDSG abgelöst hat, bringt eine Reihe von Neuerungen, die den Schutz der Privatsphäre und den Umgang mit Daten in der digitalen Kommunikation weiterentwickeln. Die Anpassungen stehen im Einklang mit europäischen Vorgaben, insbesondere dem Digital Services Act (DSA) und anderen EU-Rechtsvorschriften, und reflektieren technologische Entwicklungen und gesellschaftliche Anforderungen.


1. Terminologische Anpassungen

  • Ersetzung von „Telemedien“ durch „digitale Dienste“:
    • Ziel: Harmonisierung der Sprache mit europäischen Vorgaben, insbesondere dem DSA.
    • „Digitale Dienste“ umfasst jetzt umfassender Dienste wie Plattformen, Apps und Online-Marktplätze.
  • Klarere Begriffsdefinitionen: Präzisierung von Begriffen wie „Endeinrichtung“, „Cookies“ und „personenbezogene Daten“, um die Anwendung des Gesetzes zu erleichtern.

2. Erweiterte Einwilligungsregelungen

  • Schärfere Anforderungen an Cookies und Tracking-Technologien:
    • Der Zugriff auf Informationen in Endgeräten (z. B. durch Cookies) ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers zulässig, es sei denn, die Speicherung ist technisch notwendig.
    • Einwilligungen müssen klar, verständlich und widerrufbar sein.
  • Einführung von Standards für Einwilligungsmanagement:
    • Anbieter digitaler Dienste müssen benutzerfreundliche und standardisierte Lösungen für die Verwaltung von Einwilligungen bereitstellen (z. B. zentrale Cookie-Verwaltung).

3. Schutz der Privatsphäre auf Endgeräten

  • Neuregelung für technisch erforderliche Zugriffe:
    • Zugriffe auf Endgeräte, die notwendig sind, um Dienste bereitzustellen (z. B. für eine sichere Verbindung oder Warenkorb-Funktionen), bleiben ohne Einwilligung erlaubt.
    • Alle anderen Zugriffe erfordern eine ausdrückliche Zustimmung.
  • Erweiterte Anforderungen an Transparenz:
    • Nutzer müssen klar und deutlich darüber informiert werden, welche Daten auf ihren Geräten gespeichert oder verarbeitet werden.

4. Harmonisierung mit dem Digital Services Act (DSA)

  • Erweiterte Regelungen für Plattformen und digitale Dienste:
    • Plattformen, die als „vermittlungsbasierte Dienste“ agieren (z. B. soziale Netzwerke oder Marktplätze), müssen strengere Transparenzvorgaben einhalten.
    • Verpflichtung zur Offenlegung von Algorithmen, die für personalisierte Inhalte oder Werbung verwendet werden.
  • Schutz Minderjähriger:
    • Besondere Schutzregelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Minderjährigen, insbesondere bei Plattformen mit jugendlichen Nutzern.

5. Stärkere Aufsicht und Sanktionen

  • Erweiterte Befugnisse der Datenschutzbehörden:
    • Die Aufsichtsbehörden haben nun umfassendere Befugnisse zur Überprüfung und Durchsetzung der Datenschutzanforderungen.
  • Höhere Bußgelder:
    • Verstöße gegen das TDDDG können mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens geahndet werden.

6. Verbesserte Nutzerdatensicherheit

  • Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen:
    • Anbieter digitaler Dienste müssen strengere Sicherheitsvorkehrungen treffen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
  • Meldefristen für Datenpannen:
    • Datenpannen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden, gemeldet werden.

7. Förderung von Innovation und Interoperabilität

  • Anerkennung von Diensten zur Einwilligungsverwaltung:
    • Es werden neue Dienste gefördert, die es Nutzern ermöglichen, Einwilligungen für verschiedene Plattformen zentral zu verwalten.
  • Erleichterung des Datenzugriffs:
    • Nutzer erhalten stärkere Rechte zur Datenübertragbarkeit, um ihre Daten einfach zwischen Anbietern zu verschieben.

Datenschutrecht

Das TDDDG erweitert die Datenschutzregelungen aus dem TTDSG und passt sie an moderne technologische und rechtliche Gegebenheiten an. Mit strengeren Einwilligungsregelungen, erhöhter Transparenz und einer stärkeren Aufsicht wird die Privatsphäre der Nutzer besser geschützt, während Unternehmen klare Vorgaben zur Einhaltung der Vorschriften erhalten. Die Neuerungen betonen zudem die Harmonie mit europäischen Vorgaben, insbesondere dem DSA, und schaffen einen einheitlicheren Rechtsrahmen für digitale Dienste.

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