Auf Facebook ist das deutsche Datenschutzrecht nicht anwendbar, sondern das irische.

Auf Facebook ist das deutsche Datenschutzrecht nicht anwendbar, sondern das irische. Schleswig-Holsteinisches OVG vom 22. April 2013 zu 4 MB 10/13 § 13 Abs. 6 TMG; §§ 3 Abs. 7, 1 Abs. 5 Satz 1 BDSG; Artt. 4 Abs. 1, 4 Abs. 2, 2 RL46_95 Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen …