Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet einen Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt – hier 220.000 EUR

Eine schuldhafte Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet einen auf den grundgesetzlichen Gewährleistungen der Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG fußenden (vgl. BVerfG, NJW 2004, 591) Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt, die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann und deswegen eine Geldentschädigung erforderlich …

Pressefreiheit für Wikipedia: Professor unterliegt mit Klage gegen Wikipedia, seinen Eintrag über eine Mitgliedschaft in einer Studentenverbindung zu unterlassen

Professor unterliegt mit Klage gegen Wikipedia, seinen Eintrag über eine Mitgliedschaft in einer Studentenverbindung zu unterlassen, weil im Ergebnis die erforderliche Güterabwägung bei einer wahren Tatsachenbehauptung eines Teils und dem Grundrecht der Pressefreiheit von Wikipedia anderenteils, das Informationsinteresse gegenüber dem (geringen) Eingriff überwiegt. Das Gericht sah die Klage als nicht schlüssig an.