Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet einen Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt – hier 220.000 EUR

Eine schuldhafte Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet einen auf den grundgesetzlichen Gewährleistungen der Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG fußenden (vgl. BVerfG, NJW 2004, 591) Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt, die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann und deswegen eine Geldentschädigung erforderlich …

Inaussichtstellung einer Datenübermittlung an die Schufa durch Inkassounternehmen bei bestrittener Forderung ist unzulässig

Unzulässigkeit der Drohung mit einer Datenübermittlung an die Schufa Holding AG durch ein Inkassounternehmen; Erstbegehungsgefahr bei Vornahme eines solchen Hinweises obwohl die geltend gemachte Forderung bestritten ist 1. Die Inaussichtstellung einer Datenübermittlung an die Schufa Holding AG kann unzulässig sein, wenn sie keinen gesetzlich vorgesehenen Zweck erfüllt, insbesondere weil der vermeintliche Schuldner die Forderung bereits …