Datenschutz ist kein Projekt, das einmal abgeschlossen wird, sondern eine Daueraufgabe. Das Jahresende ist ein guter Zeitpunkt, um Bilanz zu ziehen: Was hat sich im Unternehmen verändert, welche neuen Tools sind hinzugekommen, welche rechtlichen Entwicklungen müssen berücksichtigt werden? Unser 12-Punkte-Check hilft kleinen und mittleren Unternehmen, ihren Datenschutz mit überschaubarem Aufwand auf Stand zu bringen.
Organisation und Dokumentation
- Ist das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aktuell, mit neuen Prozessen, neuer Software und ohne weggefallene Verfahren? Unsere Anleitung hilft.
- Hat sich die Mitarbeiterzahl verändert, und ist die Benennung des Datenschutzbeauftragten noch korrekt gemeldet?
- Gibt es für jeden neuen Dienstleister mit Datenzugriff einen Auftragsverarbeitungsvertrag, und sind Unterauftragnehmer und Drittlandübermittlungen geprüft?
- Ist der Löschlauf erledigt? Bewerberdaten, alte Angebote, Daten ausgeschiedener Beschäftigter und Bestände mit abgelaufenen Aufbewahrungsfristen werden gemäß Löschkonzept bereinigt.
Website und Marketing
- Welche Cookies und Drittdienste lädt die Website? Stimmen Cookie-Banner und Datenschutzerklärung noch mit der Realität überein? Seit Mai 2024 heißt das TTDSG übrigens TDDDG; veraltete Verweise sollten angepasst werden.
- Sind Einwilligungen für Newsletter und Werbung dokumentiert, und werden Abmeldungen und Widersprüche zuverlässig umgesetzt?
- Haben Kontaktformulare nur die nötigen Pflichtfelder, und kommen Antworten auf Online-Bewertungen ohne Kundendaten aus?
IT-Sicherheit
- Sind Updates, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Berechtigungen, Offline-Backups und ein getesteter Wiederherstellungsprozess auf Stand? Hinweise in unserem Beitrag zu TOMs nach Art. 32 DSGVO.
- Ist der Notfallplan aktuell, mit Telefonliste, Meldewegen für Datenpannen und, falls einschlägig, den NIS2-Meldepflichten?
Beschäftigte und KI
- Haben alle Beschäftigten eine aktuelle Datenschutzschulung erhalten, und ist die KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act abgedeckt?
- Welche KI-Tools werden genutzt, und sind Inventar und Richtlinie aktuell? Seit August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung; die Hochrisiko-Pflichten für Anhang-III-Systeme folgen nach dem KI-Omnibus ab Dezember 2027 (siehe unseren Beitrag zum KI-Omnibus).
- Wie viele Auskunfts- und Löschanfragen gab es, wurden die Fristen eingehalten, und wo hakte es?
Ergebnisse festhalten
Dokumentieren Sie den Jahrescheck kurz: Datum, geprüfte Punkte, festgestellte Lücken, verantwortliche Personen und Fristen für die Umsetzung. Das erfüllt nicht nur die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO, sondern verbessert auch Ihre Position, falls es einmal zu einer Datenpanne, einer Beschwerde oder einer Abmahnung kommt.
In kleinen Unternehmen ist ein solcher Check oft an einem halben Tag erledigt. Wenn Sie ihn gemeinsam mit uns durchgehen möchten, schreiben Sie uns oder buchen Sie einen Termin.