Abmahnung wegen Datenschutzverstoß erhalten: So reagieren Sie richtig

Ein Schreiben mit kurzer Frist, einer vorformulierten Unterlassungserklärung und einer Kostennote: Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen sind für viele kleine Unternehmen ein Schreckmoment. Seit der EuGH sowohl Verbraucherverbänden als auch Mitbewerbern ein Klagerecht bei DSGVO-Verstößen zugestanden hat, ist das Risiko gestiegen. Hinzu kommen Forderungen von Privatpersonen. Wer richtig reagiert, kann den Schaden begrenzen oder unberechtigte Forderungen abwehren.

Schritt 1: Ruhe bewahren, Frist notieren

Abmahnungen setzen meist kurze Fristen von einer bis zwei Wochen. Die Frist sollte ernst genommen werden, denn nach ihrem Ablauf droht eine einstweilige Verfügung oder Klage. Ignorieren ist keine Option. Ebenso wenig sollte die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben werden.

Schritt 2: Wer mahnt ab, und mit welchem Recht?

  • Verbraucherverbände müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa die Eintragung in die Liste qualifizierter Einrichtungen.
  • Mitbewerber müssen tatsächlich in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen.
  • Privatpersonen können Unterlassung und unter Umständen Schadensersatz verlangen, wenn ihre eigenen Daten betroffen sind.

Bei auffälligen Serienforderungen, etwa nach Newsletter-Anmeldung mit sofortigem Auskunftsersuchen, kann ein Rechtsmissbrauch vorliegen. Der EuGH hat dies in seinem Urteil vom März 2026 anerkannt; siehe unseren Beitrag „Missbräuchliche Auskunftsersuchen“.

Schritt 3: Liegt der Verstoß tatsächlich vor?

Häufige Vorwürfe sind: Tracking ohne Einwilligung, dynamisch eingebundene Schriftarten oder Karten, fehlerhafte Datenschutzerklärung, Werbe-E-Mails ohne Einwilligung, unbeantwortete Auskunftsersuchen. Prüfen Sie den Vorwurf technisch und rechtlich und beheben Sie einen tatsächlichen Verstoß sofort. Praktische Hinweise geben unsere Beiträge zum Cookie-Banner und zur Datenschutzerklärung.

Schritt 4: Die Unterlassungserklärung prüfen

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bindet dauerhaft. Verstößt das Unternehmen später erneut, wird eine Vertragsstrafe fällig. Vorformulierte Erklärungen sind oft zu weit gefasst, enthalten feste hohe Vertragsstrafen oder ein Schuldanerkenntnis. In vielen Fällen ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll, die nur den konkreten Verstoß erfasst und eine angemessene Vertragsstrafe vorsieht. Ob überhaupt eine Erklärung abgegeben werden sollte, hängt von der Berechtigung der Abmahnung ab.

Schritt 5: Kosten und Schadensersatz

Ob und in welcher Höhe Abmahnkosten zu erstatten sind, hängt vom Abmahnenden und von gesetzlichen Beschränkungen ab. Mitbewerber können bei bestimmten Datenschutzverstößen kleinerer Unternehmen nach dem UWG keinen Aufwendungsersatz verlangen. Schadensersatzforderungen von Privatpersonen setzen einen tatsächlich erlittenen Schaden voraus; Einzelheiten in unserer Zwischenbilanz zum DSGVO-Schadensersatz.

Vorbeugen

Die beste Verteidigung ist eine regelmäßig geprüfte Website und funktionierende Prozesse für Betroffenenanfragen. Ein jährlicher Datenschutz-Check der Website kostet wenig im Vergleich zu einer Abmahnung.

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, aber jede verdient eine sorgfältige Prüfung; unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nie ungeprüft. Liegt Ihnen eine Abmahnung wegen eines Datenschutzverstoßes vor, prüfen wir sie kurzfristig und vertreten Sie. Schreiben Sie uns oder buchen Sie einen Termin.

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