Klage eines Arbeitnehmers auf Überlassung einer „Datenkopie“ nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO aller eMails zu unbestimmt ohne Stufenklage
Ein Klageantrag auf Überlassung einer Kopie von E-Mails ist nicht hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn die E-Mails, von denen eine Kopie zur Verfügung gestellt werden soll, nicht so genau bezeichnet sind, dass im Vollstreckungsverfahren unzweifelhaft ist, auf welche E-Mails sich die Verurteilung bezieht. Der Kläger war bei der Beklagten …