Datenschutzbeauftragte in Österreich und in Deutschland genügen nicht der rechtlich 1995 zugrunde gelegten “Unabhängigkeit”; sie sind nicht unabhänig

1.      Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verstoßen, dass sie nicht alle Vorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, damit die in …

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat heute einen Leitfaden zur Gesetzesevaluation vorgestellt.

Sicherheitsgesetze wissenschaftlich evaluieren – Bundesdatenschutzbeauftragter legt Leitfaden vor Bonn/Berlin, 21. November 2012 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat heute einen Leitfaden zur Gesetzesevaluation vorgestellt. Der Leitfaden wurde im Auftrag des Bundesbeauftragten vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, unter der Leitung von Professor Dr. Jan Ziekow, erarbeitet. Peter Schaar: Die Eignung …

Die geplante EU-Datenschutzverordnung (Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung))

Nachfolgend die detaillierte Begründung nebst dem entsprechenden Vorschlag: BEGRÜNDUNG 1. KONTEXT Der in der Mitteilung KOM(2012) 9[1] skizzierte Vorschlag der Kommission für einen neuen Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten in der EU wird im Folgenden näher erläutert. Die vorgeschlagene neue Datenschutzregelung besteht aus zwei Teilen: – einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und …

Datenschutzrechtliche Aspekte des Cloud Computing (Orientierungshilfe Cloud Computing)

Orientierungshilfe Cloud Computing Für das Cloud Computing ergeben sich dabei sowohl aus Sicht des Datenschutzes als auch der Datensicherheit folgende Besonderheiten: · Vermeintlich als anonymisiert angesehene Daten (vgl. § 3 Abs. 6 BDSG) können durch ihre Verarbeitung in der Cloud reidentifizierbar werden, weil verschiedene Beteiligte über Zusatzwissen verfügen, mit dem eine Reidentifizierung möglich ist.7 Für …

CCC Chaos Computer Club hat staatliche Spionagesoftware (Staatstrojaner) analysiert

Der Chaos Computer Club (CCC) hat eine eingehende Analyse staatlicher Spionagesoftware vorgenommen. Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware.