Die im Laufe einer Beziehung erstellten intimen Bild- oder Filmaufnahmen müssen nach Ende der Beziehung gelöscht werden

Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen, kann dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch wegen Verletzung seines Persön-lichkeitsrechts zustehen, wenn er seine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen auf die Dauer der Beziehung – konkludent – be-schränkt hat. BGH URTEIL …