Inaussichtstellung einer Datenübermittlung an die Schufa durch Inkassounternehmen bei bestrittener Forderung ist unzulässig

Unzulässigkeit der Drohung mit einer Datenübermittlung an die Schufa Holding AG durch ein Inkassounternehmen; Erstbegehungsgefahr bei Vornahme eines solchen Hinweises obwohl die geltend gemachte Forderung bestritten ist 1. Die Inaussichtstellung einer Datenübermittlung an die Schufa Holding AG kann unzulässig sein, wenn sie keinen gesetzlich vorgesehenen Zweck erfüllt, insbesondere weil der vermeintliche Schuldner die Forderung bereits …