16. November 2016 Von horak Rechtsanwälte In Allgemein, Beweiserhebung, NSA, Organstreitverfahren, Untersuchungsausschuss, Völkerrecht Bei den NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des Untersuchungsausschusses gegenüber Interessen der Bundesregierung zurückzutreten Leitsätze zum Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2016 - 2 BvE 2/15 - § 18 Abs. 3 PUAG billigt nicht jeder Minderheit im Untersuchungsausschuss die Antragsbefugnis im Organstreitverfahren… Read More