Persönlichkeitsrechtsverletzungen unter Verwendung des Facebook-Messenger fallen nicht in den Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 Netz DG.

Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die unter Verwendung des Facebook-Messenger nicht öffentlich zwischen nur zwei Personen erfolgt sind, fallen nicht in den Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 Netz DG. LG Frankfurt am Main, 30.04.2018 – 2-03 O 430/17 – Facebook NetzDG

Einwilligungserklärung ist unwirksam, wenn sich die Erklärung auf eine Vielzahl Unternehmen bezieht und wenn nicht klar wird, für welche Produkte und Dienstleistungen die Einwilligungserklärung in die Werbung abgegeben wird

Eine Einwilligungserklärung ist unwirksam, wenn sich die Erklärung auf eine Vielzahl Unternehmen bezieht und wenn nicht klar wird, für welche Produkte und Dienstleistungen die Einwilligungserklärung in die Werbung abgegeben wird. Zugleich handelt es sich um unwirksame AGB. OLG Frankfurt am Main Urteil vom 28.07.2016 Az.: 6 U 93/15 – Anforderungen an die Einwilligungserklärung in Telefon- …