Die Einwilligung des § 4a BDSG: Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht.

§ 4a Einwilligung (1) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht …

Datenschutzbeauftragte in Österreich und in Deutschland genügen nicht der rechtlich 1995 zugrunde gelegten “Unabhängigkeit”; sie sind nicht unabhänig

1.      Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verstoßen, dass sie nicht alle Vorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, damit die in …

Datenschutzrechtliche Aspekte des Cloud Computing (Orientierungshilfe Cloud Computing)

Orientierungshilfe Cloud Computing Für das Cloud Computing ergeben sich dabei sowohl aus Sicht des Datenschutzes als auch der Datensicherheit folgende Besonderheiten: · Vermeintlich als anonymisiert angesehene Daten (vgl. § 3 Abs. 6 BDSG) können durch ihre Verarbeitung in der Cloud reidentifizierbar werden, weil verschiedene Beteiligte über Zusatzwissen verfügen, mit dem eine Reidentifizierung möglich ist.7 Für …

Landesdatenschutzgesetz am Beispiel des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG)

Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG) in der Fassung vom 29. Januar 2002 (Nds. GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 71 – VORIS 20600 02 -) I n h a l t s ü b e r s i c h t E r s t e …