Die Einwilligung des § 4a BDSG: Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht.

§ 4a Einwilligung (1) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht …

Datenschutzbeauftragte in Österreich und in Deutschland genügen nicht der rechtlich 1995 zugrunde gelegten “Unabhängigkeit”; sie sind nicht unabhänig

1.      Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verstoßen, dass sie nicht alle Vorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, damit die in …

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat heute einen Leitfaden zur Gesetzesevaluation vorgestellt.

Sicherheitsgesetze wissenschaftlich evaluieren – Bundesdatenschutzbeauftragter legt Leitfaden vor Bonn/Berlin, 21. November 2012 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat heute einen Leitfaden zur Gesetzesevaluation vorgestellt. Der Leitfaden wurde im Auftrag des Bundesbeauftragten vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, unter der Leitung von Professor Dr. Jan Ziekow, erarbeitet. Peter Schaar: Die Eignung …

Schon § 1 BDSG belegt eindrucksvoll, dass unser Bundesdatenschutzrecht erneuert werden muss.

Schon § 1 BDSG belegt eindrucksvoll, dass unser Bundesdatenschutzrecht erneuert werden muss. § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. (2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener …

Das Volkszählungsurteil bleibt wegweisend für die Hintergründe des heutigen Datenschutzrechts

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Urteil 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83 vom 15.12.1983 – Volkszählungsurteil 1. § 2 Nummer 1 bis 7 sowie §§ 3 bis 5 des Gesetzes über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1983) vom 25 März 1982 (Bundesgesetzbl. I S. 369) sind mit dem Grundgesetz vereinbar; jedoch hat der Gesetzgeber nach …

Datenschutzrechtliche Aspekte des Cloud Computing (Orientierungshilfe Cloud Computing)

Orientierungshilfe Cloud Computing Für das Cloud Computing ergeben sich dabei sowohl aus Sicht des Datenschutzes als auch der Datensicherheit folgende Besonderheiten: · Vermeintlich als anonymisiert angesehene Daten (vgl. § 3 Abs. 6 BDSG) können durch ihre Verarbeitung in der Cloud reidentifizierbar werden, weil verschiedene Beteiligte über Zusatzwissen verfügen, mit dem eine Reidentifizierung möglich ist.7 Für …

Die Schwierigkeiten der Anwendung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

1. Die Regelung des § 4 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG verlangt für das Tätigwerden des Bundesamts für Verfassungsschutz keine Gewissheit darüber, dass Bestrebungen vorliegen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, sondern lediglich tatsächliche Anhaltspunkte für entsprechende Bestrebungen. 2. Anhaltspunkte für Bestrebungen einer Partei, die gegen …