Datenschutz wiegt mehr als Veröffentlichungsinteresse über Agrarsubventionen

Die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Namen natürlicher Personen, die Empfänger einer solchen Beihilfe sind, und der genauen Beträge, die sie erhalten haben, ist im Hinblick auf das Ziel der Transparenz eine unverhältnismäßige Maßnahme Nach dem für die Finanzierung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Unionsrecht gewährleisten die Mitgliedstaaten jedes Jahr die nachträgliche Veröffentlichung …

Journalisten: Mangelhafte Ausbildung für Twitter – übertragsbar auf viele Situationen

Mangelhafte Ausbildung für Twitter Kaum eine Redaktion verzichtet auf die Nutzung von Twitter. Allerdings haben viele Journalisten den Umgang mit „Social Web“-Diensten wie Twitter noch nicht gelernt, sagen die Redaktionsleiter. Das „Social Web“ müsse deshalb besser in der Ausbildung verankert werden. Dies sind einige zentrale Ergebnisse der Studie „Twitter und Journalismus“, die die Landesanstalt für …

Bundesdatenschutzbeauftragte hat als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung das “Quick-Freeze-Plus” eingeführt.

Schaar als  Bundesdatenschutzbeauftragte hat als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung das “Quick-Freeze-Plus” eingeführt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte: Seit dem 2. März 2010, als das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur anlasslosen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für verfassungswidrig erklärte, tobt ein erbitterter Streit darüber, wie dieses Urteil zu interpretieren ist und welche Schlussfolgerungen sich daraus ergeben. Bei der auf sechs Monate ausgelegten Vorratsdatenspeicherung …

Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union

Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union 1. NEUE HERAUSFORDERUNGEN FÜR DEN DATENSCHUTZ Die Datenschutzrichtlinie von 19951 war ein Meilenstein in der Entwicklung der Datenschutzpolitik der Europäischen Union. Die Richtlinie bestätigt zwei der ältesten, gleichermaßen wichtigen Ziele des europäischen Integrationsprozesses: einerseits den Schutz der Grundrechte und der Grundfreiheiten des Einzelnen, insbesondere des Grundrechts auf …

Die Schwierigkeiten der Anwendung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

1. Die Regelung des § 4 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG verlangt für das Tätigwerden des Bundesamts für Verfassungsschutz keine Gewissheit darüber, dass Bestrebungen vorliegen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, sondern lediglich tatsächliche Anhaltspunkte für entsprechende Bestrebungen. 2. Anhaltspunkte für Bestrebungen einer Partei, die gegen …