Informationelle Selbstbestimmung: Das Recht, über die eigenen Daten zu entscheiden

In einer Welt, in der Daten fast so wertvoll sind wie Währungen, gewinnt ein Grundrecht zunehmend Bedeutung: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es bedeutet schlicht und kraftvoll: Jeder Mensch darf selbst entscheiden, wer was über ihn weiß. Dieses Grundrecht schützt nicht nur Prominente oder Unternehmen – sondern jede einzelne Person, jeden Tag, bei jeder App, …

Unwirksamkeit des Verkaufs von Adressdaten wegen fehlender Einwilligung der Adressinhaber führt zur Nichtigkeit aller Ansprüche

1. Zur Nichtigkeit des Vertrages, mit dem der Insolvenzverwalter einer Adresshandelsfirma Adressdaten an einen Dritten verkauft, wegen Verstoßes gegen § 28 Abs. 3 BDSG und § 7 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 1 UWG. 2. Zur Anwendbarkeit des sog. Listenprivilegs nach § 28 Abs. 3 Satz 2 BDSG 3. Zur Frage der Erteilung einer …