Streitwert für einen Anspruch auf Erteilung einer Datenauskunft gemäß Art. 15 DS-GVO kann bei 500 EUR liegen.

LArbG Baden-Württemberg Beschluß vom 23.1.2020, 5 Ta 123/19 … Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen – Kammern Radolfzell – vom 13.11.2019 – 7 Ca 239/19 – wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Die Beschwerde betrifft die Bewertung eines Auskunftsanspruchs gemäß Art. 15 DS-GVO gemäß § 63 Abs. 2 GKG. 2 …