Wegen eines Verstoßes gegen nach Art. 32 DS-GVO vorgeschriebene Datensicherheit erhält Social-Media-Anbieter eine Geldbuße von 20.000,- Euro

Wegen eines Verstoßes gegen die nach Art. 32 DS-GVO vorgeschriebene Datensicherheit hat die Bußgeldstelle des LfDI Baden-Württemberg mit Bescheid vom 21.11.2018 gegen einen baden-württembergischen Social-Media-Anbieter eine Geldbuße von 20.000,- Euro verhängt und – in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Unternehmen – für umfangreiche Verbesserungen bei der Sicherheit der Nutzerdaten gesorgt. Das Unternehmen hatte sich am 08. …