Unwirksamkeit des Verkaufs von Adressdaten wegen fehlender Einwilligung der Adressinhaber führt zur Nichtigkeit aller Ansprüche
1. Zur Nichtigkeit des Vertrages, mit dem der Insolvenzverwalter einer Adresshandelsfirma Adressdaten an einen Dritten verkauft, wegen Verstoßes gegen § 28 Abs. 3 BDSG und § 7 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 1 UWG. 2. Zur Anwendbarkeit des sog. Listenprivilegs nach § 28 Abs. 3 Satz 2 BDSG 3. Zur Frage der Erteilung einer …